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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag angemessen nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Nur bei Nachweis grober Fahrlässigkeit kann sie in Haftung genommen werden. Hingegen haftet sie insbesondere nicht für Entschließungen, die aufgrund ihres Berichtes gefasst werden.
2. Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
3. Für die Detektivstunde wird außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag von 50% berechnet.
4. Für Aufträge, die eine gefahrengeneigte Leistung beinhalten, kann zwischen Auftraggeber und der Detektei entsprechend der Gefahrenzuerkennung ein prozentualer Risikozuschlag vereinbart werden.
5. Die Detektei wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, strengstes Stillschweigen gegenüber jedem Dritten wahren. Das gilt auch für Angestellte und Mitarbeiter der Detektei.
6. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, schriftlich Bericht zu erstatten.
7. Die Berichte sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes bzw. von Einzelinformationen aus Berichten an Dritte.
8. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Bekanntgabe der Informationsquellen der Detektei.
9. Der Auftraggeber kann jederzeit die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen.
10. Die Erledigung des Auftrages wird von angemessener Vorschusszahlung abhängig gemacht.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der betreffenden Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern Gefahr besteht, dass die Tätigkeit der Detektei behindert werden könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Detektei bei der Auftragsdurchführung weitgehendst durch Zurverfügungstellung aller zweckdienlichen Kenntnisse und Unterlagen zu unterstützen.
12. Nach erbrachter Leistung gelegte Rechnungen sind sofort fällig.
13. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und damit keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt werden.
14. Werden Mitarbeiter der Detektei, die in der Sache tätig gewesen sind, als Zeugen in Prozessen in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Die ausgezahlte Zeugengebühr wird dabei gutgeschrieben.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen.
16. Mündliche Vereinbarungen können nicht geschlossen werden und haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)   § 32 Abs. 2 des BDSG

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Mittel ihrer glaubhaften Darlegung sind aufzuzeichnen.

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