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Auftragsabwicklung

Das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz arbeitet ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Es ist verpflichtet, sich im Rahmen zumutbarer Grenzen davon zu überzeugen, dass seine Arbeitsergebnisse nicht zu solchen Zwecken missbraucht werden, die geltenden Gesetzen zuwiderlaufen und dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
Der Auftraggeber ist daher schon bei der Auftragserteilung verpflichtet, soweit Auskunft über den Zweck des Auftrages und seine Motivation zu geben, dass das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Auftrages und der Berechtigung des Auftraggeberinteresses möglich ist. Der Auftraggeber versichert außerdem mit der Unterzeichnung des Auftrages, keine der Rechtsordnung zuwiderlaufenden Ziele zu verfolgen und die durch das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz gewonnenen Ergebnisse auch künftig weder selbst noch durch oder über Dritte gegen geltendes Recht zu verwenden bzw. verwenden zu lassen
Hat der Auftraggeber insoweit, auch nach ausdrücklicher Aufforderung, keine oder unwahre Angaben gemacht, ist das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz zur fristlosen Kündigung des Auftragsvertragsverhältnisses berechtigt. Erkennt das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz im Zuge seiner Tätigkeit, dass der Auftraggeber den Auftrag in Vorbereitung, zur Durchführung oder Verdunkelung solcher Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen erteilt hat, die den Tatbestand geltender Straf- oder Strafnebengesetze erfüllen, gilt das Auftragsvertragsverhältnis mit diesem Zeitpunkt als fristlos gekündigt. In diesem Falle ist das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz von diesem Zeitpunkt an von der vereinbarten Schweigepflicht entbunden und berechtigt, in Sonderfällen Kraft Gesetzes sogar verpflichtet, alle zur Abwendung des angestrebten rechtswidrigen Erfolges erforderlichen Schritte zu unternehmen. Von den vorgenannten Ausnahmen abgesehen darf das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz im Rahmen des erteilten Auftrages niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Auftragsabwicklung
Ergibt sich im Zuge der Auftragserledigung eine Interessenkollision, so darf das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz - unter Hinweis darauf - den Auftrag fristlos kündigen. In allen vorgenannten Fällen ist das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz zur vollen Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen (z.B. Honorar, Spesen) berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z.B. Vertrauensschaden, entgangener Gewinn) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Auftraggeber eine Dienstleistung bestellt, die nach den Regeln des Dienstleistungsvertrages abgewickelt wird.
Die Art und Weise der Auftragserledigung, insbesondere auch die Entscheidung über die Anzahl der zur sach- und fachgerechten Auftragserledigung im Einzelfall einzusetzenden Detektive, bleibt dem Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz vorbehalten. Das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz orientiert sich dabei an den Erfahrungen über die letztlich wirtschaftlichste und erfolgversprechendste Form der Auftragserledigung verspricht. Das Detektiv- & Auskunftsbüro Zeitz ist nach ausschließlich eigenem Ermessen dazu berechtigt, auf Korrespondenzdetekteien und freiberuflich tätige Detektive zur Auftragserledigung zurückzugreifen, wenn dies im Einzelfall zur sach- und fachgerechten Auftragserledigung tunlich erscheint. Die abgeschlossene Honorarvereinbarung wird in den vereinbarten Stunden-, Spesen- und sonstigen Nebenkostensätzen dadurch nicht berührt, vom Sonderfall der Auslandsarbeit abgesehen.

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